Dr. Peter-Andreas Brand: Aktuelle Probleme bei Zivilrechtsstreiten mit Auslandsbezug – Zuständigkeit, Zustellung und Vollstreckung, in Humboldt Forum Recht (HFR)

„Die EU-Kommission, der Rat und das Parlament verstehen sich nicht nur als Vorreiter im europäischen Integrationsprozess, sondern sie nehmen diese Rolle auch sehr aktiv wahr. Beispiele hierfür gibt es in der europäischen Rechtsentwicklung in vielfältiger Weise. Das europäische Zivilprozessrecht ist ein solches Beispiel, an dem sich aufzeigen lässt, in welcher Weise die Europäische Union als Verordnungsgeber den Integrationsprozess in legislativer Weise längst vorweg nimmt.

Die wissenschaftliche und praktische Arbeit am und mit dem europäischen Zivilprozessrecht erfordert nicht nur eine Befassung mit der reichhaltigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, sondern auch mit der Rechtsprechung und Literatur in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten.

Der Beitrag zeigt aktuelle Probleme auf, die sich in der Praxis des europäischen Zivilprozesses zeigen, und zwar insbesondere auf dem Gebiet der Zuständigkeit, der Zustellung und der Zwangsvollstreckung. Dabei rühren die praktischen Probleme mitunter an den Kernbestand der Rechtsstaatlichkeit.

Bei aller Freude über das Bemühen um die Schaffung eines einheitlichen Rechtsraums in Europa ist deshalb stets darauf zu achten, dass nicht das allzu eilfertige Vorpreschen die Rechtsstaatsgarantien beeinträchtigt, die uns zu Recht so viel bedeuten.

Unbestritten ist die Rechtsvereinheitlichung im Bereich des Zivilverfahrensrechts innerhalb der Europäischen Union ein erstrebenswertes Ziel. Bei allem zielstrebigen Voranschreiten muss aber stets beachtet werden, dass die Rechte der Parteien nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt werden. Denn das Verfahrensrecht muss stets die Schutzbelange nicht nur desjenigen berücksichtigen, der ein Recht durchsetzen will, sondern auch desjenigen, der sich gegen unrechtmäßig erhobene Ansprüche zur Wehr setzen muss.

Bis zu einer europäischen ZPO, wie sie vielfach gefordert wird und im Amsterdamer Vertrag sogar als Ziel postuliert ist, wird deshalb noch viel Wasser die europäischen Flüsse hinunter fließen, wie auch bis zu einer Vereinheitlichung im gesamten internationalen Bereich außerhalb der EU, nachdem ein Haager Projekt mit diesem Ziel zunächst gescheitert ist.“ …aus der Herausgeber-Kurzbeschreibung. Der interessante Aufsatz ist vor Kurzem hier im Humboldt Forum Recht erschienen.

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