„Professor Hillgruber befasst sich in seinem Beitrag mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Forschung an embryonalen Stammzellen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur die embryonenverbrauchende Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen, sondern auch die Einfuhr und Verwendung im Ausland hergestellter menschlicher embryonaler Stammzellen mit dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Achtung der Würde jedes Menschen (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG) unvereinbar ist.“ …aus der Kurzbeschreibung der Internetzeitschrift, der vollständige Beitrag von Professor Dr. Hillgruber, welcher auch Bezug auf den Beitrag von Professor Dr. Eberhard Schockenhoff in der gleichen Zeitschrift nimmt, ist hier zu lesen.
Schlagwörter: Art. 1 GG, Berlin, HFR, Humboldt Forum Recht, Humboldt Universität, Internetzeitschrift, Menschenwürde, Stammzellforschung
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